Im Werk hergestellte Qualitätsbauteile erleichtern und verkürzen den Bauablauf und garantieren gleichbleibende Qualität durch ständige Überwachung. Bei Ihrem Keller werden Wände, Decken und Treppen mit Fertigteilen hergestellt.
Bei Frost beginnt im Boden gespeichertes Wasser zu gefrieren.
Dadurch dehnt sich das Wasser aus und es kann zu Hebungen im Boden kommen. Dies kann katastrophale Folgen für die darüberliegenden Bauteile haben. Daher müssen Fundamente frostsicher gegründet werden.
Befindet sich unterhalb der Bodenplatte bis zur Frosttiefe (im Flachland 80 cm) eine nicht wasserführende Kies- und Schotterschicht (frostsicheres Material), so kann sich der Boden beim Gefrieren nicht heben und die Bodenplatte ist so frostsicher gegründet.
Es werden unterhalb der Bodenplatte umlaufende Streifenfundamente bis zur Frosttiefe betoniert. Der Frost kann so nicht unter die Bodenplatte gelangen und diese nicht anheben.
Da ein Kellergeschoss in der Regel tief im Boden steckt, befindet sich die Kellersohle normalerweise unterhalb der Frosttiefe und es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Bei einem Kellergeschoss in Hanglage oder bei Kellergaragen kann es dazu kommen, dass Teile des Kellers nicht oder nicht genügend mit Erdreich angefüllt sind. In diesen Bereichen werden, wie auch bei der Bodenplatte, Frostschürzen betoniert um die Frostsicherheit zu gewährleisten.
Ein wichtiges Abdichtungskriterium für unseren Keller. Das Fugenband wird beim Betonieren der Bodenplatte eingebaut und befindet sich zwischen der zweischaligen Außenwand. Es dichtet die Fuge zwischen Bodenplatte und Außenwand ab.
Ein Fundament dient zur Lastabtragung des Bauwerkes in den Baugrund.